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   BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19   

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BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19 (https://dejure.org/2020,15116)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19 (https://dejure.org/2020,15116)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 1 BvR 2757/19 (https://dejure.org/2020,15116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 70 SchulG HE 2005, § 77 SchulG HE 2005
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch fehlerhafte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels; Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Unzulässige Aufspaltung eines einheitlichen Rechtsschutzziels der Aufnahme in eine Schule

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Die Beschwerdeführerin - sowie ihre Eltern - erhoben daraufhin Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2721/16).

    Hiervon ist ersichtlich auch die Kammer ausgegangen, als sie im Verfahren 1 BvR 2721/16 den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache an diesen zurückverwiesen hat.

    Dies ergibt sich nicht nur daraus, dass die Kammer keine Erledigung angenommen hat, sondern auch daraus, dass die Kammer die Rüge einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG ausdrücklich wegen fehlender Wahrung der Subsidiarität für unzulässig gehalten und insoweit ausgeführt hat, dass die gerügte Verletzung in einem Hauptsacheverfahren noch beseitigt werden könne, wenn dort aufgrund einer gegenüber dem angegriffenen Beschluss geänderten Rechtsauffassung eine gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung erfolge (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2721/16 -, Rn. 31).

    Ausgehend hiervon geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass sich das Ziel, in die 5. Klasse aufgenommen zu werden, mit Ende der 5. Klasse erledigt habe und somit bereits im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 2721/16 Erledigung eingetreten sei.

  • VGH Hessen, 29.08.2019 - 7 B 2371/16

    Schulwahl - nach BVerfG entscheidet VGH Hessen erneut

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2019 - 7 B 2371/16 (Zurückverweisung) - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz.

    Damit wird der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Oktober 2019 - 7 B 2371/16 (Anhörungsrüge) - gegenstandslos.

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Sie ist insoweit unzulässig, da infolge der Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Sie ist insoweit unzulässig, da infolge der Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Der Zugang zu Gericht darf daher nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -, Rn. 33).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Der Zugang zu Gericht darf daher nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 77, 275 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -, Rn. 33).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 129, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Die Gerichte dürfen insbesondere nicht durch die Art und Weise der Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 ).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um Eingriffe in geschützte Rechtspositionen oder die Versagung gesetzlich eingeräumter Leistungsansprüche handelt (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 129, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19
    Mit der Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichthofs vom 29. August 2019 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Oktober 2019 über die Anhörungsrüge gegenstandslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2018 - 1 BvR 1011/17 -).
  • BVerfG, 03.12.2013 - 1 BvR 953/11

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch PKH-Versagung und Entscheidung einer

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 2146/20

    Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen

    Sie dürfen nicht durch die Art und Weise der Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2020 - 1 BvR 2757/19 -, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 8 ZB 22.2082

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Zulassung der Berufung, Schifffahrtsrechtliche

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, B.v. 6.5.2020 - 1 BvR 2757 - NVwZ 2020, 1354 = juris Rn. 23; B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 19 B 1000/20

    Entscheidungskompetenz eines Schulleiters über die Aufnahme eines Förderkinds

    vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2020 - 1 BvR 2757/19 -, NVwZ 2020, 1354, juris, Rn. 25 ff. (Schulaufnahme Hessen).
  • VG Saarlouis, 01.09.2020 - 1 K 87/20

    Anfechtung der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis als Voraussetzung für

    entsprechend BVerwG, Urteil vom 07.10.1988 - 7 C 65/87 -, BVerwGE 80, 270, im Falle einer Güterfernverkehrsgenehmigung; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2013 - 8 C 5/12 -, juris: Ist der Verpflichtungsrechtsstreit um die befristete Zuteilung einer kontingentierten Erlaubnis durch Ablauf des Befristungszeitraums erledigt und wird auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag umgestellt, besteht grundsätzlich kein berechtigtes Interesse, im Erledigungszeitpunkt noch anhängige gleichermaßen erledigte Drittanfechtungsbegehren ebenfalls als Fortsetzungsfeststellungsklagen fortzuführen; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.05.2020 - 1 BvR 2757/19 -, juris: Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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